|
Edmund
Schönenberger
[Das
Einmaleins der Herrschaft:] Revision des schweizerischen
Vormundschaftsrechts
Rückblick
Es
ist eine geschichtliche Tatsache, dass die Menschheit schon immer
hierarchisch organisiert gewesen ist. An der Spitze standen die
Tyrannen, Diktatoren, Kaiser und die übrigen gekrönten
Häupter. Höhepunkt bildete die von den Regenten des
ausgehenden Mittelalters entwickelte These des Absolutismus: Die
Könige herrschten von Gottes Gnaden absolut über ihre
Untertanen.
Aufklärung und franz. Revolution haben dem
Spuk ein Ende zu bereiten und die Menschen zu gleichen freien
Brüdern zu machen versucht. Eine Totgeburt - wie man nach
über 200 Jahren Experimenten mit dieser Formel ohne jeden
Zweifel feststellen muss. Der Mensch ist und bleibt von Natur aus
ganz offensichtlich, was die Römer und Hobbes schon auf den
Punkt gebracht haben: homo homini lupus - der Mensch ist
des Menschen Wolf. Die Menschen sind Konkurrenten und jeder will
sich über den anderen erheben, ihn dominieren. In diesem
Gerangel um die Herrschaft boxen sich die Skrupellosesten an die
Spitze der Pyramide.
Auch über die Schablone, "aber
wir haben doch keine Könige mehr, sondern die Demokratie, das
Volk herrscht, es ist der Souverän" kann man nur noch
müde lächeln.
Es ist längst nachgewiesen und
wird von niemandem mehr, der nicht Macht ausübt oder scharf
darauf aspiriert, ernsthaft bestritten, dass das Volk lediglich
über die Nebensachen, beispielsweise über das
Kanalisationssystem, und damit buchstäblich über seine
eigene Scheisse herrscht. Die Hauptsache, die Unternehmertätigkeit
der Mächtigen, mit welcher sie die Welt auf den Kopf gestülpt
und das Leben aller umgekrempelt haben, fällt in deren
ausschliessliche Entscheidungskompetenz.
Die Souveränität
der Schweizer zerplatzt wie eine Seifenblase:
Definitionsgemäss
kann nämlich als der Souverän nur gelten, wer sämtliche
Machtmittel kontrolliert. Das Medium, welches unbestreitbar die
Welt regiert und alle antreibt, heisst Geld. Der scharfe Blick in
die schweizerische Verfassung deckt schonungslos auf, dass eben
gerade nicht das zum "Souverän" deklarierte Volk
die seit Adam und Eva gehorteten und über die jährlich
abgepressten Zinsen und Zehnten ins Unvorstellbare gesteigerten
Vermögen besitzt, nein, die Verfügungsmacht über
die astronomischen Summen bleibt ausdrücklich einer kleinen
Schar von Eigentümern vorbehalten.
Nicht nur
faktisch, sondern auch von Verfassungs wegen präsentiert sich
die Schweiz somit einwandfrei als Diktatur der Reichen, als
Musterplutokratie. Ein jämmerliches Volk von Bettlern hütet
den Thron, übers Ohr gehauen und geknechtet von den mit dem
Reichsschatz durchgebrannten Herren! (Umfassende Analyse siehe
http://www.swiss1.net/1ftpdemokratie/m0.html oder www.demokratie.ch.vu).
Das
System der "Demokratie" ist keineswegs eine Schöpfung
des Volkes gewesen, sondern von den durch die Revolutionen
vorübergehend Verjagten und sich wieder Aufgerappelten sowie
von den neu sich an die Macht drängenden Rädelsführern
ausgeheckt worden.
Ein scheinbarer Geniestreich!
Aus
nüchterner zeitlicher Distanz betrachtet hat sich jedoch
alles ziemlich folgerichtig entwickelt. Das Hauptproblem jedes
Herrschers, zumal nach den Fanalen der Revolutionen, ist seine
fürchterliche Angst, um seinen Kopf gekürzt zu werden.
Was lag daher näher, als sich in den Untergrund zu
verkriechen, dort die sociétés anonymes - die
Aktiengesellschaften - zu gründen, das Volk mit lauter
nebensächlichen Kompetenzen in den Palast zu stossen und sich
die Hauptkompetenzen - Handels-, Gewerbe- und Eigentumsfreiheit -
unverfroren sogar noch verfassungsrechtlich garantieren zu
lassen.
Kein Gemeiner war beim allgegenwärtigen
Geschnorr über Freiheitsrechte, Wahlen, Abstimmungen,
Referendum, Verfassungs- und Gesetzesinitiativen in der Lage, eben
dieses Kernstück des epochalen Betrugs, welches alle
"demokratischen" Elemente einer Verfassung zu Makulatur
verkommen lässt, aufzudecken. Und die Nutzniesser haben
selbstverständlich eisern geschwiegen.
Das
Einmaleins der Herrschaft
Die
Mächtigen scheffeln heute Geld und potenzieren damit ihre
Macht, indem sie auf Teufel komm raus produzieren und zum Konsum
verführen. Um ihre Diktatur abzusichern, braucht es
effiziente Herrschaftsinstrumente. Das Burgtor der Plutokraten
hängt an zwei mächtigen Angeln: Der Strafjustiz und der
Zwangspsychiatrie. Wer nach dem Golde der Reichen gräbt oder
sich dem Produktions-, Konsum- und Abfallbeseitigungsprozess
verweigert, wird in eine der ungezählten Anstalten versenkt
und mit heimtückischen Nervengiften gefoltert.
Eine
dieser Angeln, die Zwangspsychiatrie samt Zuliefersystem, soll nun
plötzlich reformiert werden.
Warum?
Auch hier
wird ein archaischer Reflex umgesetzt. Die Herrscher der
Vergangenheit haben peinlich darauf geachtet, nur im bestem Lichte
zu erscheinen und unter allen Umständen zu verdecken, dass
sie - falls nötig - bereit waren, jederzeit über Leichen
zu schreiten, wenn es darum ging, ihren Thron zu retten. Es hat,
wie wir inzwischen wissen, nichts genützt. Nachdem die
Gräueltaten von der Geschichtsschreibung ans grelle
Tageslicht gezerrt oder sonst ruchbar geworden sind, haben alle
vergangenen Epochen ihren Glanz jäh verloren. Man spricht
nicht ohne triftigen Grund nur noch vom finsteren Mittelalter. Es
ist absehbar, dass in ein paar Jahrhunderten auch die heutige
Neuzeit diesem nahtlos zugerechnet werden wird.
Als
Zeitzeuge über die letzten sechs Dezennien, wovon die Hälfte
in der Funktion eines Anwalts der Straf-, psychiatrisch oder
sonstwie Verfolgten, stelle auch ich - wie schon Tucholsky - fest,
dass noch alles beim Alten ist. In den 70-er, 80-er und 90-er
Jahren des letzten Jahrhunderts habe ich hautnah mitverfolgen
können, wie die öffentliche Propaganda in den höchsten
Tönen über die freiheitliche, rechtsstaatliche und
demokratische Schweiz geflötet hat. Beobachtet habe ich
jedoch nichts als die sich jagenden Verbrechen gegen die
Menschenrechte. Dass ich mich erdreistet habe, die Täter an
den Pranger zu stellen, wurde mit Berufsverbotsverfahren und
Ähnlichem quittiert.
Heute bekomme ich plötzlich
recht! Die Spatzen pfeifen's längst von allen Dächern,
dass sich da Schauerliches hinter hermetisch verschlossenen Toren
abgespielt hat. Menschen wurden aus nichtigen Anlässen ihrer
Freiheit beraubt und mit heimtückischen Nervengiften
gefoltert, häufig sogar lebenslänglich. Stellen wir
diese damals rundweg verleugneten und heute unversehens als
revisionsbedürftig bezeichneten Praktiken in den grösseren
Zusammenhang, wird evident, dass sie einzig dazu dienten, die
aktuelle plutokratische Herrschaft abzusichern und nichts, aber
auch gar nichts damit zu tun gehabt haben, was lauthals verkündet
worden ist, nämlich, man wolle für ach so arme, kranke
Geschöpfe im geschützten Rahmen einer psychiatrischen
Klinik sorgen. Die an ihnen statuierten scharfen Exempel waren
lediglich geeignet, alle in Schach zu halten (Spezial- und
Generalprävention).
Neuer
Wein in alten Schläuchen
Nun
soll also aufgeräumt werden. Es soll niemand mehr entmündigt,
niemand mehr ein Leben lang in einer Anstalt versenkt, niemand
mehr gegen seinen erklärten Willen zwangsbehandelt
werden.
Die neue Sprachregelung heisst Erwachsenenschutz,
fürsorgerische Unterbringung in einer Einrichtung (sic!),
medizinische Massnahme, Patientenverfügung.
So werden nun also die von den Herren über die Untertanen gelegten Ketten getarnt!
Ich
brauche kein Prophet zu sein, um jetzt schon sagen können,
dass bereits am Tage nach der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes
der erste Betroffene über alle diese Begriffe hell empört
sein wird. Und nach einer, zwei oder drei Generationen wird auch
wieder offiziell eingeräumt werden, dass nicht alles rund
gelaufen sei. Es wird dann erneut nach unverfänglichen
Vokabeln Ausschau gehalten werden müssen.
Folter
bleibt Folter
Ich
erspare mir den Verdruss, auf alle Details der Revision
einzugehen. An einem einzigen Beispiel, nämlich den neu
vorgesehenen "medizinischen Massnahmen", kann ich sofort
aufzeigen, dass die Revisoren in keiner Weise von lauteren
Absichten gelenkt werden.
Seit Mitte des letzten
Jahrhunderts hat sich eingebürgert, in die psychiatrischen
Anstalten versenkte Menschen mit heimtückischen Nervengiften
vollzustopfen. Wer die Einnahme verweigert, wird von Aufgeboten
von bis zu einem Dutzend Pflegern niedergerungen und es wird ihm
die chemische Substanz mittels einer Injektionsnadel in den Körper
gepumpt. Fragt man Menschen, welche ihrer Freiheit sowohl in einem
Zuchthaus als auch in einer psychiatrischen Anstalt beraubt worden
sind, welches das grössere Übel sei, ist es mit Garantie
letzteres. Fragt man Zwangspsychiatrisierte, was schlimmer zu
ertragen sei, die Beraubung der Freiheit oder die
Zwangsbehandlung, kommt wie aus der Pistole geschossen die
Antwort: Die Zwangsbehandlung. Die Betroffenen sprechen entweder
von sich aus oder aber jedenfalls auf Befragen offen von
Folter.
Wer nun ist legitimiert, die Frage zu entscheiden,
ob die Zwangsbehandlungen mit Nervengiften Folter seien - die
Täter oder die Opfer?
Die Antwort liegt auf der Hand.
Zuständig sind die Opfer und auf keinen Fall die Täter.
Erinnern wir uns: Die Deutschen haben vor und während des
[2.] Weltkriegs und vereinzelt sogar noch nachher die Vorwürfe
der Opfer kategorisch bestritten, gefoltert zu haben. Das in den
Konzentrationslagern herrschende Regime wurde mit eugenischen
Motiven gerechtfertigt und erst nach der Niederlage Hitlers auch
in Deutschland zögerlich als Gräuel gebrandmarkt. Die
Opfer haben also erst im Nachhinein recht bekommen.
Über
kurz oder lang wird feststehen, dass auch die Zwangspsychiatrie
gefoltert hat und noch heute foltert. Das Urteil der Geschichte
ist unerbittlich.
Jeden
kann es treffen
Wer
sich anheischig macht, das Vormundschaftsrecht zu verbessern und
nicht vorher klar bekennt, dass die Menschen in den
schweizerischen psychiatrischen Anstalten systematisch gefoltert
worden sind und noch werden, beweist, dass er mit der
Vergangenheit nicht brechen, sondern die alten Methoden fortsetzen
will.
Haben nun schweizerische Gerichte oder der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, welche
Institutionen alle der Täterseite zuzurechnen sind, weil sie
mit ihren Entscheiden die Folter abdecken, einen solchen Vorwurf
je gestützt? Wird in den Erläuterungen zur Revision auch
nur ein Sterbenswörtchen darüber verloren?
Nein!
Im
Gegenteil! Die neu mit dem schlauen Begriff "medizinische
Massnahme" verbrämte Folter ist ausdrücklich auch
in Zukunft gestattet. Die Aufgebote werden in den zu
"Einrichtungen" umbenannten Anstalten weiterhin
zusammengetrommelt werden. Was diesen springenden Punkt anbelangt,
was also die Opfer am meisten trifft, daran ändert sich rein
gar nichts. Auch nicht durch das angebotene Zückerchen: Mit
einer Patientenverfügung sollen neu Urteilsfähige
eine Zwangsbehandlung verhindern können.
Das
Bundesgericht hat in einem jüngsten Entscheid umschrieben,
wann ein Mensch als urteilsunfähig gilt. Neben
abstrakten, nicht justiziablen Argumenten hat es zur Stützung
seines Entscheids, der damals Betroffene sei urteilsunfähig
gewesen, eine einzige Auffälligkeit konkret benannt: er habe
einen Schlüssel im Loch einer Decke bzw. im Mund versteckt
(BGE vom 22.3.2001 i.S. P. gegen PUK Basel, S. 17). Damit haben
sich die hohen Richter nicht weniger als ihrer eigenen
Urteilsfähigkeit beraubt; denn es muss doch jedem nur
halbwegs vernünftigen Menschen sofort einleuchten, dass
Zwangspsychiatrisierte an nichts anderes als an Flucht denken
(darum ja auch die ausbruchsicheren Anstalten) und ein Schlüssel
für die Flucht selbst oder am Fluchtort überaus
nützliche Dienste leisten kann.
Klar ist jedenfalls
jetzt schon, dass niemand vor "medizinischen Massnahmen"
gefeit ist. Ausnahmslos alle können - "weil es Uns so
gefällt" - kurzerhand entweder vorübergehend oder
dauernd als "urteilsunfähig" deklariert, ergo
problemlos zwangsbehandelt und somit gefoltert werden.
Zwei
Details des Entwurfs manifestieren den bösen Glauben der
Gesetzesschmiede optimal.
Zunächst einmal muss eine
Patientenverfügung schriftlich vorliegen. Warum so
umständlich? Wer nämlich seine Bürger wirklich
schützen will, dem kann spontan nur ein tauglicher Satz
einfallen:
|